Häufig gestellteFragen

 Frequently Asked Questions

Sie fragen,Wir antworten.

Beweissicherung – Ein Gutachten dokumentiert den Schaden detailliert mit Fotos und technischen Analysen, was bei Streitfällen oder rechtlichen Auseinandersetzungen wichtig sein kann.

Umfassende Bewertung – Während ein Kostenvoranschlag meist nur die Reparaturkosten auflistet, berücksichtigt ein Gutachten auch Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere finanzielle Folgen des Schadens.

Anerkennung durch Versicherungen und Gerichte – Ein Gutachten hat eine höhere Beweiskraft und wird von Versicherungen sowie vor Gericht als objektive Grundlage anerkannt.

Unabhängigkeit – Ein Kostenvoranschlag wird oft von einer Werkstatt erstellt, die ein wirtschaftliches Interesse an der Reparatur hat. Ein unabhängiger Gutachter hingegen bewertet den Schaden neutral und objektiv.

Absicherung bei versteckten Schäden – Ein Gutachten kann auch verdeckte Schäden erfassen, die bei einem einfachen Kostenvoranschlag möglicherweise übersehen werden.

Die Kosten hängen vom Umfang des Schadens ab. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.

Grundsätzlich kann jeder Fahrzeughalter oder Geschädigte ein Gutachten in Auftrag geben. Im Haftpflichtfall sollte es unabhängig vom Versicherer erfolgen.

Falls eine Versicherung das Gutachten anzweifelt, kann ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ein unabhängiger Sachverständiger steht dabei an Ihrer Seite.

Ja! Eine Fahrzeugbewertung oder ein Zustandsbericht hilft, versteckte Mängel zu erkennen und den fairen Kaufpreis zu bestimmen.

Sie dient als Nachweis, dass die Schäden fachgerecht repariert wurden. Dies kann für Versicherungen und eventuelle Schadensersatzansprüche entscheidend sein.

Ein Sachverständiger prüft Zustand, Ausstattung, Kilometerstand und Marktwert, um eine objektive Bewertung des Fahrzeugs zu erstellen – ideal für Verkauf oder Versicherungseinstufung.

Wir erstellen Gutachten schnell und effizient – in der Regel innerhalb weniger Tage, damit Sie zügig Ihre Ansprüche geltend machen können.

Ja, auch nach einem Totalschaden wird der sogenannte Restwert des Fahrzeugs bestimmt. Dieser Wert zeigt, welchen Betrag das beschädigte Fahrzeug noch erzielen könnte, beispielsweise im Verkauf oder bei einer Verwertung.

Ein Fahrzeug verliert durch einen Unfall an Marktwert, selbst wenn es fachgerecht repariert wird. Diese Wertminderung wird in einem Gutachten ermittelt und kann gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.

Ja, bei Leasingfahrzeugen kann ein Gutachten für die Rückgabe sinnvoll sein, um mögliche Nachzahlungen zu vermeiden. Es dokumentiert den Zustand objektiv und kann Streitigkeiten mit dem Leasinggeber vorbeugen.